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AG Düsseldorf, 29.03.2004 - 30 C 13618/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Autovermietungsunternehmens auf Ersatz restlicher Kosten für einen Mietwagen zum Unfallersatzwagentarif gegen eine Versicherung bei bestehender Sicherungsabtretung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 241 Abs. 2
Hinweispflicht des Vermieters eines Unfallersatzwagens auf günstigere Tarife L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2004, 1285 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Düsseldorf, 29.03.2004 - 30 C 13618/02
Sollte dies zutreffen - der Erhebung des angebotenen Beweises bedürfte es hier wegen des für die Klägerin anzuwendenden Günstigkeitsprinzips nicht - so gilt: Auch wenn generell nach der Auffassung des BGH in BGH NJW 1996, 1958 ff. (bereits in Bezug genommen in dem gerichtlichen Hinweisbeschluss vom 09.03.2003) der Geschädigte sich nicht nach günstigeren Tarifen zu erkundigen hat, wenn er davon nichts weiß, gilt doch für den zuletzt aufgezeigten Fall etwas anderes.